Urlaubsanspruch: Diese Regeln gelten für Übertragung und Auszahlung

Ein Mitarbeiter möchte den Jahresurlaub ansparen, um nächsten Sommer eine ausgedehnte Weltreise zu machen. Ein anderer bittet Sie, ihm seinen Urlaub auszuzahlen, weil er gerade jeden Cent ins neue Eigenheim steckt. Welche Ansprüche Ihre Mitarbeiter haben und welches Risiko Sie bei Sondervereinbarungen eingehen, erfahren Sie hier.

Vielleicht passt es Ihnen ja ganz gut, dass Ihr Mitarbeiter in diesem Jahr keinen Urlaub nehmen will. Vielleicht kommt Ihnen auch die Auszahlung des Urlaubs ganz gelegen, weil Sie Ihren Mitarbeiter im Moment kaum entbehren können. Bleibt die Frage: Geht das so einfach? Sind solche Vereinbarungen arbeitsrechtlich möglich?

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